Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 01.06.2016 | VGH Hessen, 14.07.2016

Rechtsprechung
   BVerwG, 04.07.2016 - 1 B 78.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,20219
BVerwG, 04.07.2016 - 1 B 78.16 (https://dejure.org/2016,20219)
BVerwG, Entscheidung vom 04.07.2016 - 1 B 78.16 (https://dejure.org/2016,20219)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juli 2016 - 1 B 78.16 (https://dejure.org/2016,20219)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    StAG § 10 Abs. 1 Nr. 1, § 11 Satz 1 Nr. 1, § 35
    Loyalitätserklärung; formelle Einbürgerungsvoraussetzung; materielle Einbürgerungsvoraussetzung; Unterstützung von Bestrebungen; wahrheitsgemäße Angaben zu Ausschlussgründen; Rücknahme der Einbürgerung.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    StAG § 10 Abs. 1 Nr. 1, § 11 Satz 1 Nr. 1, § 35
    Loyalitätserklärung; Rücknahme der Einbürgerung; Unterstützung von Bestrebungen; formelle Einbürgerungsvoraussetzung; materielle Einbürgerungsvoraussetzung; wahrheitsgemäße Angaben zu Ausschlussgründen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 1 Nr 1 RuStAG, § 11 S 1 Nr 1 RuStAG, § 35 RuStAG
    Rücknahme einer Einbürgerung

  • Wolters Kluwer

    Formeller oder materieller Charakter der für die Einbürgerung erforderlichen Loyalitätserklärung; Vollständige und wahrheitsgemäße Abgabe der Loyalitätserklärung hinsichtlich der in ihr enthaltenen Tatsachenerklärungen der Sache nach

  • doev.de PDF

    Rücknahme einer Einbürgerung; Loyalitätserklärung; wahrheitsgemäße Angaben

  • rewis.io

    Rücknahme einer Einbürgerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Loyalitätserklärung; formelle Einbürgerungsvoraussetzung; materielle Einbürgerungsvoraussetzung; Unterstützung von Bestrebungen; wahrheitsgemäße Angaben zu Ausschlussgründen; Rücknahme der Einbürgerung

  • rechtsportal.de

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1 ; StAG § 10 Abs. 1 Nr. 1
    Formeller oder materieller Charakter der für die Einbürgerung erforderlichen Loyalitätserklärung; Vollständige und wahrheitsgemäße Abgabe der Loyalitätserklärung hinsichtlich der in ihr enthaltenen Tatsachenerklärungen der Sache nach

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2016, 1424
  • NVwZ 2016, 1425
  • DÖV 2016, 879
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04

    Einbürgerung

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2016 - 1 B 78.16
    Die Beschwerde bezieht sich zunächst auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 2006 (2 BvR 669/04 - BVerfGE 116, 24 ), das die Rücknahme einer Einbürgerung für vereinbar mit Art. 16 Abs. 1 Satz 1 GG erklärt, wenn sie rechtswidrig ist und durch Täuschung oder vergleichbares Fehlverhalten erwirkt wurde.
  • BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14

    Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthalt aus humanitären Gründen der Eltern;

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2016 - 1 B 78.16
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschluss vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110).
  • BVerwG, 17.02.2015 - 1 B 3.15

    Erteilung eines einheitlichen Visums bei verheirateten Antragstellern

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2016 - 1 B 78.16
    Eine die Revisionszulassung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO rechtfertigende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts oder eines anderen in der Vorschrift genannten Gerichte aufgestellten ebensolchen entscheidungstragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 2015 - 1 B 3.15 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2017 - 12 S 2216/14

    Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bei Eingehen einer

    Bei den Bekenntnis- und Erklärungserfordernissen handele es sich allein um eine formelle Einbürgerungsvoraussetzung, die Richtigkeit oder Wahrheit insbesondere des Bekenntnisses zur freiheitlich demokratischen Grundordnung seien deshalb nicht zu überprüfen (Berlit, in: GK-StAR, a.a.O., Rn. 135 ff.; ihm folgend VG Köln, Urteil vom 13.04.2011 - 10 K 201/10 - juris Rn. 41 ff.; VG München, Urteil vom 29.06.2011 - M 25 K 10.3434 - juris Rn. 21; offen BVerwG, Beschluss vom 04.07.2016 - 1 B 78.16 - InfAuslR 2016, 337).
  • BVerwG, 24.05.2017 - 1 B 103.17

    Verwirkung prozessualer Befugnis

    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht oder das Bundesverfassungsgericht aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge nicht (BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 2016 - 1 B 78.16 - juris Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.12.2022 - 11 S 1023/20

    Rücknahme seiner Einbürgerung; Ermessensausfall in Bezug auf den Verlust der

    Beschluss vom 1. Dezember 2022 Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird nach § 63 Abs. 2, § 47 Abs. 1 Satz 1 und § 52 Abs. 2 GKG auf 10.000,- EUR festgesetzt (BVerwG, Beschluss vom 04.07.2016 - 1 B 78.16 - juris Rn. 9; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.04.2017 - 12 S 2216/14 - juris Rn. 58).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.06.2016 - 3 B 67.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,14855
BVerwG, 01.06.2016 - 3 B 67.15 (https://dejure.org/2016,14855)
BVerwG, Entscheidung vom 01.06.2016 - 3 B 67.15 (https://dejure.org/2016,14855)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Juni 2016 - 3 B 67.15 (https://dejure.org/2016,14855)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Richtlinie 64/432/EWG Anhang B; VO (EG) Nr. 1226/2002; RindTbV §§ 1, 13
    Tuberkulose des Rindes; Erregerarten; Testverfahren; Tuberkuline; sterile Kanüle; tierseuchenrechtliche Maßnahmen; Entscheidungsbegründung durch Bezugnahme auf eine andere Entscheidung.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    Richtlinie 64/432/EWG Anhang B
    Entscheidungsbegründung durch Bezugnahme auf eine andere Entscheidung; Erregerarten; Testverfahren; Tuberkuline; Tuberkulose des Rindes; sterile Kanüle; tierseuchenrechtliche Maßnahmen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Anh B Nr 2.2.1 EWGRL 432/64, EGV 1226/2002, § 1 RindTbV, § 13 RindTbV, § 138 Nr 6 VwGO
    Anordnungen bei Verdacht auf Befall eines Rinderbestandes mit Tuberkulose; Urteilsbegründung durch Bezugnahme auf andere Entscheidung

  • Wolters Kluwer

    Feststellungsbegehren bzgl. der Nichtigkeit, hilfsweise der Rechtswidrigkeit von Regelungen einer erledigten tierseuchenrechtlichen Anordnung; Ersatz wesentlicher Teile der Urteilsbegründung durch Bezugnahme auf eine gegenüber Dritten ergangene Entscheidung durch das ...

  • rewis.io

    Anordnungen bei Verdacht auf Befall eines Rinderbestandes mit Tuberkulose; Urteilsbegründung durch Bezugnahme auf andere Entscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Tuberkulose des Rindes; Erregerarten; Testverfahren; Tuberkuline; sterile Kanüle; tierseuchenrechtliche Maßnahmen; Entscheidungsbegründung durch Bezugnahme auf eine andere Entscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 1050
  • NVwZ 2016, 1424
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Augsburg, 10.07.2013 - Au 1 K 13.266

    Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts

    Auszug aus BVerwG, 01.06.2016 - 3 B 67.15
    Hier durften das Verwaltungsgericht und der Verwaltungsgerichtshof davon ausgehen, dass das in Bezug genommene Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 10. Juli 2013 - Au 1 K 13.266 - nicht nur den Prozessbevollmächtigten des Klägers, sondern auch dem Kläger selbst bekannt ist.

    Unter diesen Umständen war es gerechtfertigt anzunehmen, dass die Prozessbevollmächtigten des Klägers ihrem Mandanten bereits während des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens Kenntnis von dem Urteil Au 1 K 13.266 vermittelt hatten.

    Auch bei Zustellung des Berufungsurteils, das auf das Urteil des Verwaltungsgerichts mit dem dortigen Verweis Bezug nimmt, bestand kein Anlass, dem Urteil einen anonymisierten Abdruck des Urteils Au 1 K 13.266 beizufügen.

  • BVerwG, 28.11.2002 - 2 C 25.01

    Urteil, nicht mit Gründen versehenes -; Beteiligungsfähigkeit von Landesbehörden;

    Auszug aus BVerwG, 01.06.2016 - 3 B 67.15
    Das ist nur dann nicht der Fall, wenn die Entscheidungsgründe ihre Funktion, die Beteiligten über die dem Urteil zugrunde liegenden tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen zu unterrichten und dem Rechtsmittelgericht die Nachprüfung der Entscheidung auf ihre inhaltliche Richtigkeit in prozessrechtlicher und materiellrechtlicher Hinsicht zu ermöglichen, nicht mehr erfüllen (stRspr; BVerwG, Urteil vom 28. November 2002 - 2 C 25.01 - BVerwGE 117, 228 ; Beschluss vom 3. März 2016 - 3 PKH 3.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:030316B3PKH3.15.0] - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 03.03.2016 - 3 PKH 3.15

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Soldat auf Zeit; Unteroffizier; Umwandlung

    Auszug aus BVerwG, 01.06.2016 - 3 B 67.15
    Das ist nur dann nicht der Fall, wenn die Entscheidungsgründe ihre Funktion, die Beteiligten über die dem Urteil zugrunde liegenden tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen zu unterrichten und dem Rechtsmittelgericht die Nachprüfung der Entscheidung auf ihre inhaltliche Richtigkeit in prozessrechtlicher und materiellrechtlicher Hinsicht zu ermöglichen, nicht mehr erfüllen (stRspr; BVerwG, Urteil vom 28. November 2002 - 2 C 25.01 - BVerwGE 117, 228 ; Beschluss vom 3. März 2016 - 3 PKH 3.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:030316B3PKH3.15.0] - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 13.06.1988 - 4 C 4.88

    Berufung - Urteilsgründe - Grober Formfehler

    Auszug aus BVerwG, 01.06.2016 - 3 B 67.15
    Ein Verfahrensfehler liegt nicht bereits dann vor, wenn die Begründung in sachlicher Hinsicht falsch, unzulänglich oder oberflächlich ist (BVerwG, Beschluss vom 13. Juni 1988 - 4 C 4.88 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 80).
  • BVerwG, 27.05.1988 - 9 CB 19.88

    Mündliche Verhandlung - Bezugnahme - Schriftliche Absetzung - Rechtliches Gehör -

    Auszug aus BVerwG, 01.06.2016 - 3 B 67.15
    Das Gericht darf wesentliche Teile seiner Urteilsbegründung durch Bezugnahme auf eine gegenüber Dritten ergangene Entscheidung jedenfalls dann ersetzen, wenn die Entscheidung den Beteiligten spätestens bei Zustellung des angefochtenen Urteils bekannt ist (BVerwG, Beschlüsse vom 27. Mai 1988 - 9 CB 19.88 - Buchholz 402.25 § 32 AsylVfG Nr. 6 S. 2 f. und vom 3. Januar 2006 - 10 B 17.05 - juris Rn. 3; Eichberger, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Band 2, Stand: Oktober 2015, § 138 Rn. 152; Kraft, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 138 Rn. 58).
  • BVerwG, 03.01.2006 - 10 B 17.05

    Beschwerde über die Nichtzulassung der Revision; Bezugnahme auf tatsächliche

    Auszug aus BVerwG, 01.06.2016 - 3 B 67.15
    Das Gericht darf wesentliche Teile seiner Urteilsbegründung durch Bezugnahme auf eine gegenüber Dritten ergangene Entscheidung jedenfalls dann ersetzen, wenn die Entscheidung den Beteiligten spätestens bei Zustellung des angefochtenen Urteils bekannt ist (BVerwG, Beschlüsse vom 27. Mai 1988 - 9 CB 19.88 - Buchholz 402.25 § 32 AsylVfG Nr. 6 S. 2 f. und vom 3. Januar 2006 - 10 B 17.05 - juris Rn. 3; Eichberger, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Band 2, Stand: Oktober 2015, § 138 Rn. 152; Kraft, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 138 Rn. 58).
  • BVerwG, 05.04.2017 - 8 C 16.16

    Fünf Jahre Bestandsschutz für Alt-Spielhallen auch bei Betreiberwechsel

    Das ist zweifelsfrei der Fall, wenn dem Tenor überhaupt keine Gründe beigefügt sind, darüber hinaus aber auch dann, wenn die Begründung nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder in anderer Weise so unbrauchbar ist, dass sie zur Rechtfertigung des Urteilstenors ungeeignet ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Dezember 1998 - 8 B 187.98 - Buchholz 310 § 6 VwGO Nr. 1; Urteil vom 28. November 2002 - 2 C 25.01 - BVerwGE 117, 228 ; Beschluss vom 1. Juni 2016 - 3 B 67.15 - Buchholz 418.6 TürSG Nr. 25 Rn. 17).
  • BVerwG, 22.02.2018 - 9 B 6.17

    Abwasserbeseitigung; Abwassereinrichtungen; Benutzungsgebühr; Entwässerung;

    Das ist nicht erst der Fall, wenn dem Tenor überhaupt keine Gründe beigefügt sind, sondern auch dann, wenn die Begründung nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder in anderer Weise so unbrauchbar ist, dass sie zur Rechtfertigung des Urteilstenors ungeeignet ist (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 2002 - 2 C 25.01 - BVerwGE 117, 228 ; Beschluss vom 1. Juni 2016 - 3 B 67.15 - Buchholz 418.6 TierSG Nr. 25 Rn. 17).
  • BVerwG, 17.05.2017 - 8 C 19.16

    Entschädigungserfüllungsanspruch; Nichtigkeitsfiktion; Rückerstattungsanordnung;

    Ein Urteil ist im Sinne von § 138 Nr. 6 VwGO "nicht mit Gründen versehen", wenn es die Beteiligten nicht über die maßgeblichen tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen des Gerichts unterrichtet und eine Nachprüfung im Rechtsmittelverfahren nicht ermöglicht, weil es entweder überhaupt keine Gründe enthält oder die Begründung nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder zur Rechtfertigung des Urteilstenors unbrauchbar ist (stRspr; vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. Juni 2016 - 3 B 67.15 - Buchholz 418.6 TierSG Nr. 25 Rn. 17).
  • VGH Bayern, 06.09.2016 - 11 ZB 16.1419

    Kein Gebrauchmachen einer tschechischen Fahrerlaubnis wegen Verstoßes gegen das

    Das ist nur dann nicht der Fall, wenn die Entscheidungsgründe ihre Funktion, die Beteiligten über die dem Urteil zugrunde liegenden tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen zu unterrichten und dem Rechtsmittelgericht die Nachprüfung der Entscheidung auf ihre inhaltliche Richtigkeit in prozessrechtlicher und materiellrechtlicher Hinsicht zu ermöglichen, nicht mehr erfüllen (st. Rspr.; BVerwG, U.v. 28.11.2002 - 2 C 25.01 - BVerwGE 117, 228; B.v. 3.3.2016 - 3 PKH 3.15 - juris Rn. 12; B.v. 1.6.2016 - 3 B 67.15 - juris).

    Das Gericht darf sogar wesentliche Teile seiner Urteilsbegründung durch Bezugnahme auf eine gegenüber Dritten ergangene Entscheidung jedenfalls dann ersetzen, wenn die Entscheidung den Beteiligten spätestens bei Zustellung des angefochtenen Urteils bekannt ist (BVerwG, B.v. 1.6.2016 - 3 B 67.15 - juris m. w. N.).

  • BVerwG, 21.02.2017 - 8 B 49.16

    Divergenz; Durchgriffsanspruch; Entschädigungserfüllungsanspruch; Fehlen von

    Das ist nur dann der Fall, wenn die Entscheidungsgründe ihre Funktion, die Beteiligten über die dem Urteil zugrunde liegenden tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen zu unterrichten und dem Rechtsmittelgericht die Nachprüfung der Entscheidung auf ihre inhaltliche Richtigkeit in prozessrechtlicher und materiell-rechtlicher Hinsicht zu ermöglichen, nicht mehr erfüllen (stRspr; BVerwG, Urteil vom 28. November 2002 - 2 C 25.01 - BVerwGE 117, 228 ; Beschluss vom 1. Juni 2016 - 3 B 67.15 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 07.02.2017 - 11 ZB 16.1886

    Zulassungsbescheinigungen für Kraftfahrzeuge - Nachweis der

    Das ist nur dann nicht der Fall, wenn die Entscheidungsgründe ihre Funktion, die Beteiligten über die dem Urteil zugrunde liegenden tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen zu unterrichten und dem Rechtsmittelgericht die Nachprüfung der Entscheidung auf ihre inhaltliche Richtigkeit in prozessrechtlicher und materiellrechtlicher Hinsicht zu ermöglichen, nicht mehr erfüllen (stRspr; BVerwG, U. v. 28.11.2002 - 2 C 25.01 - BVerwGE 117, 228; B. v. 3.3.2016 - 3 PKH 3.15 - juris Rn. 12; B. v. 1.6.2016 - 3 B 67.15 - juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.08.2019 - L 8 R 617/17

    Voraussetzungen der Pflicht zur erneuten Sachprüfung der Behörde bei einem

    Statthaft ist dabei auch, auf die Begründung einer zuvor zwischen den Beteiligten ergangenen Entscheidung zu verweisen (dazu, dass weitergehend sogar eine Verweisung auf - den Beteiligten bekannte - Entscheidungen in Betracht kommt, die zwischen Dritten ergangen ist, s. zum insoweit zum SGG gleichartigen Verfahrensrecht nach der Verwaltungsgerichtsordnung Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 1. Juni 2016 - 3 B 67/15 -, Buchholz 418.6 TierSG Nr. 25).
  • VGH Bayern, 16.03.2022 - 15 ZB 22.30278

    Rücknahme der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach Täuschung über

    Über die gesetzlich ausdrücklich geregelten Fälle (vgl. § 117 Abs. 5, § 130b VwGO, § 77 Abs. 2 AsylG) hinaus können Entscheidungsgründe ihrer Unterrichtungs- und Nachprüfungsfunktion auch durch Bezugnahmen auf andere Entscheidungen und sonstige Schriftstücke genügen, sofern die Beteiligten das in Bezug genommene Schriftstück kennen oder von ihm ohne Schwierigkeiten Kenntnis nehmen können und sofern sich aus einer Zusammenschau der Entscheidungsgründe und der in Bezug genommenen Ausführungen die für die richterliche Überzeugung maßgeblichen Erwägungen hinreichend klar entnehmen lassen (BVerwG, B.v. 3.1.2006 - 10 B 17.05 - juris Rn. 3; B.v. 3.12.2008 a.a.O. Rn. 9 ff.; B.v. 1.6.2016 - 3 B 67.15 - BayVBl 2016, 826 = juris Rn. 17; Kuhlmann in Wysk, VwGO, 3. Aufl. 2020, § 138 Rn. 51; Neumann/Korbmacher in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 138 Rn. 229; Eichberger/Buchheister in Schoch/Schneider, VwGO, Stand: Juli 2021, § 138 Rn. 152).
  • BVerwG, 30.01.2020 - 8 B 35.19

    Rückforderung von Lastenausgleich für Anteile an einer GmbH

    Das Verwaltungsgericht durfte wesentliche Teile seiner Urteilsgründe durch Bezugnahme auf diesen Beschluss und dessen Wiedergabe ersetzen, zumal er allen Beteiligten bekannt war (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. Juni 2016 - 3 B 67.15 - Buchholz 418.6 TierSG Nr. 25 Rn. 17 m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 27.03.2018 - 3 Nc 4/18

    Zulassungsanspruch zum Masterstudiengang Architektur

    Es ist grundsätzlich zulässig, die für die gerichtliche Überzeugung maßgeblichen Gründe durch eine in den Entscheidungsgründen ausgesprochene Bezugnahme auf tatsächliche Feststellungen und rechtliche Erwägungen in einer genau bezeichneten anderen Entscheidung anzugeben, sofern die Beteiligten die in Bezug genommene Entscheidung kennen oder von ihr ohne Schwierigkeiten Kenntnis nehmen können (BVerwG, Beschl. v. 1.6.2016, 3 B 67.15, BayVBl. 2016, 1152 juris Rn. 17; Beschl. v. 3.1.2016, 10 B 17.05, juris Rn. 2).
  • BVerwG, 30.01.2020 - 8 B 36.19

    Darlegungsanforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde; Kein Vorliegen eines

  • VGH Bayern, 30.10.2018 - 9 ZB 18.32680

    Asyl, Sierra Leone: Erfolgloser Berufungszulassungsantrag mangels Vorliegens

  • BSG, 14.01.2021 - B 14 AS 279/19 B

    Parallelentscheidung zu BSG B 14 AS 280/19 B v. 14.01.2021

  • VGH Bayern, 05.08.2019 - 9 ZB 19.32738

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag mangels Vorliegens eines Zulassungsgrundes

  • VGH Bayern, 19.06.2018 - 20 CS 18.1150

    Anordnung der Tötung von Rindern wegen Tuberkulose

  • VGH Bayern, 19.06.2018 - 20 CS 18.1197

    Tötung von Rindern aufgrund positiven Testergebnisses auf Tuberkulose

  • VGH Bayern, 28.06.2022 - 11 ZB 22.640

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen

  • VG München, 21.06.2022 - M 2 K 21.3304

    Kein Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach Aufhebung der ehelichen

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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 14.07.2016 - 1 B 1419/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,23033
VGH Hessen, 14.07.2016 - 1 B 1419/16 (https://dejure.org/2016,23033)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14.07.2016 - 1 B 1419/16 (https://dejure.org/2016,23033)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14. Juli 2016 - 1 B 1419/16 (https://dejure.org/2016,23033)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,23033) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2016, 1424
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle des

    Auszug aus VGH Hessen, 14.07.2016 - 1 B 1419/16
    Für den danach erforderlichen Vergleich der Bewerber anhand der Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung hat der Dienstherr vorrangig auf dienstliche Beurteilungen, die über die Bewerber erstellt worden sind, abzustellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. März 2007 - 2 BvR 2470/06 -, juris Rdnr. 15).

    Danach erweist sich die Annahme des Antragsgegners, dass im vorliegenden Verfahren trotz der formal gleichen Bewertung der Antragstellerin und des Beigeladenen die Beurteilung des Beigeladenen wegen des von ihm innegehabten im höheren Statusamt besser zu bewerten sei, (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. März 2007 - 2 BvR 2470/06 -, juris Rdnr. 15) deshalb als unzutreffend, weil es wegen der unterschiedlichen Beurteilungsgrundlagen an einer formal gleichen Bewertung fehlt.

  • VGH Hessen, 23.09.2015 - 1 B 707/15

    Beförderung

    Auszug aus VGH Hessen, 14.07.2016 - 1 B 1419/16
    Hierfür ist erforderlich, dass sie die dienstliche Tätigkeit im maßgeblichen Beurteilungszeitraum vollständig erfassen, dass sie auf zuverlässige Erkenntnisquellen gestützt sind, dass sie das zu erwartende Leistungsvermögen in Bezug auf das angestrebte Amt auf der Grundlage der im innegehabten Amt erbrachten Leistungen hinreichend differenziert darstellen und dass sie auf den gleichen Bewertungsmaßstäben bzw. Beurteilungsvorgaben beruhen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 23. September 2015 - 1 B 707/15 -, juris Rdnr. 30; BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19/10 -, juris Rdnr. 15 sowie Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16/09 -, juris Rdnr. 52 und Urteil vom 27. Februar 2003 - 2 C 16/02 -, juris Rdnr. 13).

    Dienstliche Beurteilungen sind somit regelmäßig dann miteinander vergleichbar, wenn die Beurteilungen im gleichen Statusamt erzielt worden sind, sie auf einheitlichen Beurteilungsvorgaben beruhen und sie auch gleichermaßen aktuell sind (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 23. September 2015 - 1 B 707/15 -, juris Rdnr. 30).

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VGH Hessen, 14.07.2016 - 1 B 1419/16
    Der vom Antragsgegner in der Beschwerdeerwiderung vorgenommene Vergleich der Aussagen in den dienstlichen Beurteilungen von Antragstellerin und Beigeladenem leistet den Schritt der Vergleichbarmachung, ungeachtet dessen, dass eine solche Nachholung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren aus Rechtsschutzgründen nicht mehr möglich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, juris Rdnr. 22), nicht.
  • BVerfG, 11.05.2011 - 2 BvR 764/11

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Keine schematische Bevorzugung eines

    Auszug aus VGH Hessen, 14.07.2016 - 1 B 1419/16
    Im Übrigen hat das Bundesverfassungsgericht in der vorgenannten Entscheidung darauf hingewiesen, dass diese Erwägung nicht schematisch angewendet werden kann, sondern dass das zusätzlich zu berücksichtigende Gewicht der in einem höheren Statusamt erteilten Beurteilung von den Umständen des Einzelfalls abhängt (BVerfG, a.a.O., juris Rdnr. 17 sowie Beschluss vom 11. Mai 2011 - 2 BvR 764/11 -, juris Rdnr. 11).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus VGH Hessen, 14.07.2016 - 1 B 1419/16
    Hierfür ist erforderlich, dass sie die dienstliche Tätigkeit im maßgeblichen Beurteilungszeitraum vollständig erfassen, dass sie auf zuverlässige Erkenntnisquellen gestützt sind, dass sie das zu erwartende Leistungsvermögen in Bezug auf das angestrebte Amt auf der Grundlage der im innegehabten Amt erbrachten Leistungen hinreichend differenziert darstellen und dass sie auf den gleichen Bewertungsmaßstäben bzw. Beurteilungsvorgaben beruhen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 23. September 2015 - 1 B 707/15 -, juris Rdnr. 30; BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19/10 -, juris Rdnr. 15 sowie Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16/09 -, juris Rdnr. 52 und Urteil vom 27. Februar 2003 - 2 C 16/02 -, juris Rdnr. 13).
  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus VGH Hessen, 14.07.2016 - 1 B 1419/16
    Hierfür ist erforderlich, dass sie die dienstliche Tätigkeit im maßgeblichen Beurteilungszeitraum vollständig erfassen, dass sie auf zuverlässige Erkenntnisquellen gestützt sind, dass sie das zu erwartende Leistungsvermögen in Bezug auf das angestrebte Amt auf der Grundlage der im innegehabten Amt erbrachten Leistungen hinreichend differenziert darstellen und dass sie auf den gleichen Bewertungsmaßstäben bzw. Beurteilungsvorgaben beruhen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 23. September 2015 - 1 B 707/15 -, juris Rdnr. 30; BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19/10 -, juris Rdnr. 15 sowie Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16/09 -, juris Rdnr. 52 und Urteil vom 27. Februar 2003 - 2 C 16/02 -, juris Rdnr. 13).
  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Maßgeblichkeit des Gesamturteils der

    Auszug aus VGH Hessen, 14.07.2016 - 1 B 1419/16
    Der Auswahlvermerk enthält in seinem ersten Teil, in dem der Ausschluss der Antragstellerin aus dem weiteren Binnenvergleich der Bewerber begründet wird, allein Ausführungen zu der Frage, wann bei wesentlich gleichem Gesamtergebnis Unterschiede im Maßstab der Beurteilung zum Tragen kommen bzw. unter welchen Voraussetzungen trotz eines formal gleichlautenden Gesamturteils der dienstlichen Beurteilungen der Bewerber von wesentlich ungleichen Beurteilungen ausgegangen werden kann und ein Vergleich der Einzelmerkmale nicht mehr anzustellen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris Rdnr. 12 f.).
  • VG Frankfurt/Main, 18.05.2016 - 9 L 19/16
    Auszug aus VGH Hessen, 14.07.2016 - 1 B 1419/16
    Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 18. Mai 2016 - 9 L 19/16.F - wird zurückgewiesen.
  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 21.16

    Dienstliche Beurteilung kann auch von nur einem Beurteiler erstellt werden, wenn

    Es ist dabei Sache des Dienstherrn, einen ermessens- und beurteilungsfehlerfreien Vergleich der Bewerber im Auswahlverfahren zu ermöglichen und damit Aussagen aus Beurteilungen, die auf unterschiedlichen Beurteilungsmaßstäben beruhen, miteinander "kompatibel" zu machen (BVerfG, Beschluss vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - NVwZ 2017, 46 Rn. 85; BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 - BVerwGE 118, 370 ; VGH Kassel, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 1 B 1419/16 - NVwZ 2016, 1424 Rn. 13; zu den dabei auftretenden Schwierigkeiten anschaulich Lorse, ZBR 2016, 361).
  • VG Frankfurt/Main, 28.11.2017 - 9 L 6776/17

    Konkurrent um die Präsidentenstelle unterliegt im Einstweiligen

    Insoweit verweist der Antragsgegner auf die Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 14.07.2016, 1 B 1419/16, , Rdnr. 20).

    Insoweit verweist der Antragsgegner auf die Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (Beschluss vom 14.07.2016, 1 B 1419/16, , Rdnr. 21).

    Hier gilt, was bereits im Beschluss des Hessischen VGH vom 14.07.2016 (1 B 1419/16) zutreffender Weise ausgeführt ist: " Zwar ergibt sich insoweit aus Nr. 2.4 der Richtlinie, dass die dort für die Leitung eines Gerichts niedergelegten Einzelanforderungen nicht für die Leitung eines oberen Landesgerichts gelten sollen.

    Was die Erstellung der Beurteilung der Antragstellerin anbelangt, gilt, was der VGH im Beschluss vom 14.07.2016 in dem Verfahren 1 B 1419/16 zutreffend ausgeführt hat: " Es unterliegt weiterhin keinen Bedenken, dass das Hessische Ministerium der Justiz die dienstliche Beurteilung der Antragstellerin erstellt hat.

  • VGH Hessen, 14.06.2018 - 1 B 2345/17

    Beförderung

    Der Senat hält insoweit auch angesichts des Vortrags der Antragstellerin zur angeblichen Fehlerhaftigkeit dieses Vorgehens an seiner Rechtsprechung fest, wonach die vom Antragsgegner vorgenommene Bestimmung des Anforderungsprofils zulässig ist (vgl. Beschluss vom 14. Juli 2016 - 1 B 1419/16 -, juris, Rdnr. 20).
  • VG Mainz, 24.01.2018 - 4 L 1377/17

    Besetzung einer ministeriellen Abteilungsleiterstelle gerichtlich gestoppt

    24 Beurteilungen sind nur dann vergleichbar, wenn sie gleichermaßen aktuell sind, im gleichen Statusamt erzielt und auf einheitlichen Beurteilungsvorgaben beruhen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 1 B 1419/16 - juris, Rn. 11).

    Allerdings muss der Dienstherr dann zunächst die Vergleichbarkeit der Beurteilungen herstellen (Hess. VGH, Beschluss vom 14. Juli 2016, a.a.O., Rn. 12).

  • VGH Hessen, 21.03.2018 - 1 B 1674/17

    Unzulässiger Ausschluss vom Auswahlverfahren

    Die Bewerberauswahl hat, wenn sie dem Bewerbungsverfahrensanspruch gerecht werden soll, ausschließlich anhand der Kriterien von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu erfolgen (zum Ganzen: Senatsbeschluss vom 14. Juli 2016 - 1 B 1419/16 -, juris, Rdnr. 9; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 8. November 2016 - 1 BvR 2317/15 -, juris, Rdnr. 8).
  • VGH Bayern, 24.04.2017 - 3 CE 17.434

    Konkurrentenstreit um die Stelle des Präsidenten des Finanzgerichts München

    Dann kann aber auch der Grundsatz des höheren Gewichts einer im höheren Statusamt erhaltenen dienstlichen Beurteilung nicht uneingeschränkt Geltung beanspruchen (SächsOVG, B.v. 6.5.2013 - 2 B 322/13 - juris Rn. 21: Konkurrenz zwischen BesGr. R 2 und B 2 um die Stelle eines Vorsitzenden Richters am FG; OVG NW, B.v. 21.11.2005 - 1 B 1202/05 - juris Rn. 10 f. m.w.N: Konkurrenz unterschiedlicher Besoldungsgruppen aus der Beamten- und Richterschaft um die Stelle eines Präsidenten eines Landgerichts; HessVGH, B.v. 14.7.2016 - 1 B 1419/16 - juris Rn. 13: Konkurrenz zwischen BesGr. R 3 und B 3 um die Stelle des Präsidenten eines Landessozialgerichts; mangels einheitlicher Beurteilungsgrundlage keine Vergleichbarkeit der dienstlichen Beurteilungen).
  • VGH Hessen, 30.11.2021 - 1 B 1574/21

    Konkurrentenstreitverfahren Generalstaatsanwalt

    Denn es ist nicht erkennbar, weshalb die in den Beurteilungsrichtlinien festgeschriebenen Anforderungsmerkmale für Gerichtsleitungen im Hinblick auf die sog. Grundanforderungen, die ausgeprägte Fachkompetenz, die ausgeprägte soziale Kompetenz und die ausgeprägte Führungskompetenz nicht auch in sachgerechter Weise für die Beurteilung einer Bewerberin bzw. eines Bewerbers um die Stelle des Generalstaatsanwalts Anwendung finden können (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Juli 2016 - 1 B 1419/16 -, juris Rn. 20 ).
  • VGH Hessen, 12.02.2019 - 1 B 213/19

    Vorauswahl unter den Bewerbern für den Laufbahnaufstieg

    Ein Polizeihauptmeister mit Zulage hat ein höheres Statusamt inne als ein Polizeihauptmeister (zur Statusamtsrelevanz der Zulage vgl. Senatsbeschluss vom 14. Juli 2016 - 1 B 1419/16 -, juris Rn. 17).
  • VG Wiesbaden, 18.03.2020 - 3 L 514/18

    Zu der Aktualität dienstlicher Beurteilungen in einem

    Die Begriffe eröffnen einen Beurteilungsspielraum des Dienstherrn, der einer begrenzten richterlichen Kontrolle unterliegt (st. Rspr. Hess. VGH, Beschluss vom 14.07.2016 - 1 B 1419/16 -, juris Rdnr. 9 ).
  • VGH Hessen, 25.01.2018 - 1 B 1786/17

    Zulässigkeit einer an die Diensterfahrung anknüpfenden Beschränkung des

    Die Bewerberauswahl hat, wenn sie dem Bewerbungsverfahrensanspruch gerecht werden soll, ausschließlich anhand der Kriterien von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu erfolgen (zum Ganzen: Senatsbeschluss vom 14. Juli 2016 - 1 B 1419/16 -, juris, Rdnr. 9; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 8. November 2016 - 1 BvR 2317/15 -, juris, Rdnr. 8).
  • VG Cottbus, 26.02.2019 - 4 L 666/18

    Systematische Beschäftigung von Beamten auf Dienstposten, die höher bewertet sind

  • VG Wiesbaden, 24.07.2020 - 3 L 1944/18

    Zum Beurteilungssystem im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst;

  • VG Wiesbaden, 10.07.2020 - 3 L 560/19

    Zur Fortentwicklung der Anlassbeurteilung aus der Regelbeurteilung

  • VG Wiesbaden, 18.03.2020 - 3 L 1045/18

    Zur Vergleichbarkeit von Beurteilungen aus unterschiedlichen Geschäftsbereichen,

  • VG Wiesbaden, 12.03.2020 - 3 L 325/18

    Zur Aktualität dienstlicher Beurteilungen;Finanzverwaltung

  • VG Wiesbaden, 29.05.2020 - 3 L 2319/18

    Konkurrentenstreit; Dienstposten Finanzamtsvorsteher; Fehlerhafte

  • VG Wiesbaden, 08.07.2019 - 3 L 6052/17

    Schulfachliches Überprüfungsverfahren

  • VG Wiesbaden, 25.06.2019 - 3 L 5206/17

    Einzelfall einer rechtmäßigen Auswahlentscheidung.

  • VG Wiesbaden, 16.07.2021 - 3 L 1310/20

    Zum Ausschluss vom weiteren Stellenbesetzungsverfahren wegen der Nichterfüllung

  • VG Wiesbaden, 31.03.2020 - 3 L 326/18

    Anforderungen an die Eignungsprognose, wenn der zu vergebende Dienstposten

  • VG Wiesbaden, 15.04.2020 - 3 L 1620/18

    Einzelfall einer Besetzung eines Dienstpostens mit Schulleitungsaufgaben;

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